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Währungsreform
Investitionsabnutzungsvertrag
Eine Währungsreform ist eine Änderung relevanter Merkmale der Währungsverfassung. Die Währung wird durch die für die Volkswirtschaft zuständige Legislative in der Währungsverfassung definiert. Sie ist das durch Gesetz erlassene Geld eines bestimmten zeitlich und räumlich begrenzten Gebietes, des Währungsgebietes. (Quelle: O. Pfleiderer: Währungen. In: Staatslexikon. Bd. 8. 6. Auflage. Freiburg 1963)
Durch eine Währungsreform werden unterschiedliche Umrechnungskurse für Bargeld, Bankguthaben, Forderungen und Verbindlichkeiten gesetzlich festgelegt. In der Regel ist mit einer Währungsreform auch eine Änderung des Namens der Währung verbunden.
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