Rufen Sie uns direkt an:
+49 (0) 6236 500 9113
Notarkosten
Investitionsabnutzungsvertrag
Beim Erwerb einer Immobilie fallen für den Käufer, Notar- und Gerichtsgebühren an, da ein Immobilienkauf in Deutschland immer der notariellen Beurkundung bedarf. Notare und Grundbuchämter berechnen ihre Gebühren nach der Höhe des Kaufpreises und nach der Art der tatsächlich angefallenen Tätigkeiten.
Seit der letzten Gebührenerhöhung zum 1.8.2013 belaufen sich die Kosten auf ca. 1,5% des Kaufpreises, davon etwa 1% Notarkosten und 0,5% Grundbuchkosten.
© Copyrights 2022 All Reserved. Powered by: Creatricx.com