Notarkosten

Beim Erwerb einer Immobilie fallen für den Käufer, Notar- und Gerichtsgebühren an, da ein Immobilienkauf in Deutschland immer der notariellen Beurkundung bedarf. Notare und Grundbuchämter berechnen ihre Gebühren nach der Höhe des Kaufpreises und nach der Art der tatsächlich angefallenen Tätigkeiten.

Seit der letzten Gebührenerhöhung zum 1.8.2013 belaufen sich die Kosten auf ca. 1,5% des Kaufpreises, davon etwa 1% Notarkosten und 0,5% Grundbuchkosten.