IAB

Investitionsabnutzungsvertrag

Vom Investitionsabnutzungsbetrag (kurz: IAB) profitieren speziell kleinere und mittelständische Firmen. Steuerpflichtige haben dadurch die Erlaubnis, die Abschreibung eines abnutzbaren Wirtschaftsguts im Rahmen von maximal 40 Prozent um bis zu drei Jahre früher durchzuführen. Seit dem Jahr 2016 (oder konkreter seit dem „abweichenden“ Wirtschaftsjahr 2015/16) wurde die Durchführung des Investitionsabnutzungsbetrags in der Praxis deutlich einfacher gemacht. Firmen müssen für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung sie planen, längst keine Liste mehr führen. Auch eine „konkrete Investitionsabsicht“ muss nicht mehr angegeben werden. Die Verrechnung des IAB ist im Rahmen der Dreijahresfrist bei nach Belieben begünstigten Anschaffungen möglich. Auf diese Weise können Unternehmer in regelmäßigen Abschnitten einer sonst nicht möglichen Minderung der Herstellungs- oder Anschaffungskosten in Höhe des Investitionsabzugsbetrags beanspruchen. Dieser mindert auf diese Weise die Abschreibungen eines Wirtschaftsguts für seine komplette Nutzungsdauer.