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Direktvermarktung
Preissenkung
Direktvermarktung Erneuerbare Energien ist eine in Deutschland seit 2012 geförderte Form der Vermarktung erneuerbarer Energien.
Normalerweise verkauft der Betreiber einer Erneuerbare-Energie-Anlage (z. B. einer Windkraftanlage oder einer Biogasanlage) seinen Strom an den zuständigen regionalen Netzbetreiber. Dabei erhält der Anlagenbetreiber eine Vergütung, die über dem Marktpreis für die jeweilige Energieform (meist Strom) liegt. Der Netzbetreiber bzw. der zuständige Übertragungsnetzbetreiber leitet den Strom zum Endkunden und bekommt seinerseits die Differenz zwischen Marktpreis und an den Anlagenbetreiber gezahlten Preis wieder erstattet. Diese Erstattung wird durch eine Umlage finanziert, die von den Verbrauchern gezahlt wird.
Alternativ kann der Anlagenbetreiber den Strom aber auch – ohne Förderungszuschüsse – durch ein öffentliches Netz leiten und ihn direkt an einen interessierten Abnehmer verkaufen. Dies wird als „Direktvermarktung“ bezeichnet. So direkt vermarkteter Strom kann mit der sogenannten optionalen Marktprämie und der zusätzlichen Managementprämie gefördert werden. Die Marktprämie soll einen Anreiz für EEG-Anlagenbetreiber liefern, ihre Anlagen marktorientiert zu betreiben.
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